TTV-Eibingen 1960

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Datenschutz

Verwaltung

Der Umgang mit den Personendaten und Bildern

1. Datenerfassung:

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, sein Geburtsdatum, das Eintrittsdatum , Telefonnummer
und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.


2. Meldungen an die Sportverbände:

Als Mitglied des Landessportbundes und des HTTV ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name und Geburtsdatum. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, e-Mailadresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Ligaspielen oder Turnieren meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an den Verband.
 
3. Pressearbeit:  

Der Verein informiert die Presse über Turnierergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.  
   
4. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder:

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Turnieren sowie Feierlichkeiten und andere Unternehmungen auf der vereinseigenen Website www.TTV-Eibingen1960.de bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Ligaspielen und Vereinsturnierergebnissen.

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

5. Datenspeicherung nach Beenden der Mitgliedschaft:

Name, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer, das Ein- und Austrittsdatum bleiben im EDV-System gespeichert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt.  

6.
Mit dem Beitritt willigt das Mitglied des TTV Eibingen 1960 e.V. in die Anfertigung von Personenabbildungen, insbesondere in Form von Mannschafts-, Gruppen- oder Einzelfotos durch einen seitens des Vereins oder der Vereinsmitglieder beauftragten Fotografen oder eines Vereinsmitgliedes ein. (KunstUrhG §22 und §23)  Darüber hinaus willigt das Mitglied ein, dass die Personenabbildungen ohne weitere Genehmigung auf der Website des Vereins www.TTV Eibingen 1960.de veröffentlich werden dürfen. Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung.Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen (z.B. Mannschafts- und Gruppenabbildungen) unwiderruflich, sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zugunsten der/des Abgebildeten ausfällt.

Die Einwilligung  gilt zeitlich unbeschränkt .

Die Einwilligung für sonstige personenbezogene Daten (z.B. Namensangaben) kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Die Einwilligung kann auch teilweise widerrufen werden.

Durch einen
Widerruf entstehen keine Nachteile.

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